TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Weinpreis ausschließlich für Weine aus
pilzwiderstandsfähigen Rebsorten
§1 Teilnehmer
Berechtigt zur Anstellung von Weinen sind alle natürlichen und
juristischen Personen des Weinbaus, Winzergenossenschaften sowie
Kellereien, Weinhändler des Groß- und Einzelhandels und Gastronomen.
Privatpersonen können keine Weine anstellen.
§2 Mindestanstellung pro Teilnehmer
Jeder Teilnehmer kann mit beliebig vielen Weinen teilnehmen.
§3 Mindestanstellung pro Kategorie/Preisklasse
Der Wettbewerb findet nur statt, wenn mindestens 200 Weine angestellt
werden. Der Veranstalter behält sich vor, welche Kategorien mit
Auszeichnungen versehen werden.
§4 Zulassungsklassen/Gesetzliche Bestimmungen
Der Wein muss aus Trauben von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten
hergestellt sein und dem Weingesetz sowie den jeweiligen nationalen
Vorschriften und den Verordnungen der Europäischen Union entsprechen.
Brände, Liköre und entalkoholisierte Weine können nicht teilnehmen.
Cuvées mit herkämmlichen Rebsorten sind bei entsprechender
Kennzeichnung erlaubt. Abgefüllte Proben müssen sich auf eine homogene
Weinpartie beziehen, mit einer Chargennummer, Losnummer, einer
amtlichen Prüfnummer oder einer anderen, eindeutig zuordenbaren
Kennzeichnung zu einem Fass, Tank, Gebinde oder einer Abfüllung
versehen und so gekennzeichnet sein.
§5 Kategorien
Zugelassen sind Weine aller Rebsorten und Verschnitte aus anerkannten
Vinifikationsmethoden in den Kategorien: Weißwein, Rotwein, , Roséwein,
Dessert-/Süßwein, Schaumwein, Perlwein und Besonderheiten. Bei Cuvées
muß die Zusammensetzung der Rebsorten angegeben werden, es dürfen auch
nicht pilzwiderstandsfähige Rebsorten enthalten sein. Die Organisatoren
des Wettbewerbs behalten sich vor, die in einer bestimmten Kategorie
eingereichten Weine, während des Prüfverfahrens, einer anderen
zuzuordnen. Zugelassen sind Weine aller Qualitätsstufen.
§6 Flaschengrößen
Der Wein muß in handelsüblichen Gebinden abgefüllt sein ( Flaschen
aller Größen und Form, Bag in Box, Dosen, etc.).
§7 Jahrgänge
Angemeldet werden können Weine unter Beachtung §7 aus allen verfügbaren
Jahrgängen.
§8 Anstellungsgebühren
a) Für Mitglieder bei PIWI International e.V.
€ 75,00 pro Wein, für 6 Weine 395,00 €, jeder weitere Wein 55,00 €,
b) Für alle anderen Teilnehmer
€ 95,00 € pro Wein, für 6 Weine 495,00 €, jeder weitere Wein 55,00 €
Die Anstellungsgebühren gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer des Landes in dem der Wettbewerb stattfindet. Die
Anstellungsgebühr für doppelt eingereichte Weine wird nicht erstattet.
c) Jeder Teilnehmer erhält nach der Anmeldung Zugangsdaten zur
Onlineeingabe der Weindaten und eine Rechnung als Bestätigung für die
Anmeldung.
d) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig (ohne Abzug). Der Eingang der
vollständigen Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der
Bewertung.
e) Bei Stornierung der Anmeldung fallen € 50 Stornogebühr an.
§9 Probenversand
Von den angemeldeten Weinen sind je 2(zwei) Flaschen an die angegebene
Adresse zu versenden. Die Ware muss verzollt und frei Haus angeliefert
werden. Die Weine müssen zusammen mit dem jeweils im Internet komplett
ausgefüllten Weinpass eingereicht werden. Auf eingereichte Proben inkl.
Leergut/Verpackung haben die Teilnehmer keinen Rückerstattungs- oder
Ersatzanspruch.
§10 Einsendeschluss
Einsendeschluss für die Weine 25.11.2011. Nicht rechtzeitig
eingegangene Proben können beim Wettbewerb nicht berücksichtigt werden.
Proben werden nicht zurückgeschickt.
§11 Jury/Bewertung
Die Jury setzt sich aus qualifizierten, anerkannten Weinfachleuten
zusammen. Die Weine werden blind nach dem PAR-System - internationales
100 Punkte Prüfsystem – verkostet. Vertreter von PWI International
werden die Verkostung beobachten. Weinansteller werden nicht zur
Verkostungsjury zugelassen.
Die Bewertung der Weine erfolgt entsprechend ihrer Produktkategorie,
Herkunft, Qualitätsstufe und Geschmacksrichtung nach dem PAR-Schema.
Die Ergebnisse sind einsehbar und werden im internationalen 100
Punkte-Schema dargestellt. Die Auszeichnungen werden in den jeweiligen
Kategorien nach erreichter Punktezahl vergeben. Der Veranstalter behält
sich vor Sonderpreise zu vergeben.
§12 Logo
Das Logo oder eine andere zuordenbare Kennzeichnung des Veranstalters
sowie Auszeichnungen können durch den Teilnehmer in Abstimmung mit dem
Veranstalter genutzt werden. Das Eigentum und alle Rechte am Logo und
den Auszeichnungen verbleiben in jedem Fall beim Veranstalter. Eine
unbefugte Nutzung, Veränderung oder Nachbildung ist nicht gestattet.
§13 Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind der Geschäftssitz des
Veranstalters. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§14 Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen
Mit der verbindlichen Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen und die
Bewertungsergebnisse rechtsverbindlich anerkannt. Ein Einspruch gegen
das Bewertungsergebnis ist nicht zulässig.
§15 Abschließende Bestimmungen
(1) Ausschluss Der Veranstalter kann Teilnehmer insbesondere im Falle
unrichtiger oder vorsätzlich falscher Angaben ausschließen. Es besteht
kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Wettbewerb. Eingereichte
Weinproben, deren Anstellungsgebühr nicht bezahlt ist, werden von der
Teilnahme ausgeschlossen. (2) Verwertungsklausel Der Teilnehmer ist
damit einverstanden, dass nicht benötigte Proben unentgeltlich im
Rahmen nationaler und internationaler Vergleichsverkostungen, zur
Schulung und Weiterbildung und zur allgemeinen Förderung der
internationalen Weinkultur zum Einsatz kommen.
§16 Veranstalter / Organisatoren
Veranstalter:
PIWI International e.V. vertreten durch den Präsidenten Matthias Wolff
Im Gäßli 22
D-79400 Kandern
Telefon: 0049 170 7947059
Telefax:0049 7626 970322
E-Mail: boew.m.wolff@web.de
Organisator
WINE System AG vertreten durch Gisela Wüstinger
Nußbaumstr. 3
83112 Frasdorf
Tel. 0049 8052 909074
info@winesystem.de
www.winesystem.de
Frasdorf, den 01. Oktober 2011