TEILNAHMEBEDINGUNGEN


Weinpreis ausschließlich für Weine aus pilzwiderstandsfähigen Rebsorten

§1 Teilnehmer
Berechtigt zur Anstellung von Weinen sind alle natürlichen und juristischen Personen des Weinbaus, Winzergenossenschaften sowie Kellereien, Weinhändler des Groß- und Einzelhandels und Gastronomen. Privatpersonen können keine Weine anstellen.

§2 Mindestanstellung pro Teilnehmer
Jeder Teilnehmer kann mit beliebig vielen Weinen teilnehmen.

§3 Mindestanstellung pro Kategorie/Preisklasse
Der Wettbewerb findet nur statt, wenn mindestens 200 Weine angestellt werden. Der Veranstalter behält sich vor, welche Kategorien mit Auszeichnungen versehen werden.

§4 Zulassungsklassen/Gesetzliche Bestimmungen
Der Wein muss aus Trauben von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten hergestellt sein und dem Weingesetz sowie den jeweiligen nationalen Vorschriften und den Verordnungen der Europäischen Union entsprechen. Brände, Liköre und entalkoholisierte Weine können nicht teilnehmen. Cuvées mit herkämmlichen Rebsorten sind bei entsprechender Kennzeichnung erlaubt. Abgefüllte Proben müssen sich auf eine homogene Weinpartie beziehen, mit einer Chargennummer, Losnummer, einer amtlichen Prüfnummer oder einer anderen, eindeutig zuordenbaren Kennzeichnung zu einem Fass, Tank, Gebinde oder einer Abfüllung versehen und so gekennzeichnet sein.

§5 Kategorien
Zugelassen sind Weine aller Rebsorten und Verschnitte aus anerkannten Vinifikationsmethoden in den Kategorien: Weißwein, Rotwein, , Roséwein, Dessert-/Süßwein, Schaumwein, Perlwein und Besonderheiten. Bei Cuvées muß die Zusammensetzung der Rebsorten angegeben werden, es dürfen auch nicht pilzwiderstandsfähige Rebsorten enthalten sein. Die Organisatoren des Wettbewerbs behalten sich vor, die in einer bestimmten Kategorie eingereichten Weine, während des Prüfverfahrens, einer anderen zuzuordnen. Zugelassen sind Weine aller Qualitätsstufen.

§6 Flaschengrößen
Der Wein muß in handelsüblichen Gebinden abgefüllt sein ( Flaschen aller Größen und Form, Bag in Box, Dosen, etc.).

§7 Jahrgänge
Angemeldet werden können Weine unter Beachtung §7 aus allen verfügbaren Jahrgängen.

§8 Anstellungsgebühren
a) Für Mitglieder bei PIWI International e.V.
€ 75,00 pro Wein, für 6 Weine 395,00 €, jeder weitere Wein 55,00 €,
b) Für alle anderen Teilnehmer
€ 95,00 € pro Wein, für 6 Weine 495,00 €, jeder weitere Wein 55,00 €
Die Anstellungsgebühren gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Landes in dem der Wettbewerb stattfindet. Die Anstellungsgebühr für doppelt eingereichte Weine wird nicht erstattet.
c) Jeder Teilnehmer erhält nach der Anmeldung Zugangsdaten zur Onlineeingabe der Weindaten und eine Rechnung als Bestätigung für die Anmeldung.
d) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig (ohne Abzug). Der Eingang der vollständigen Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Bewertung.
e) Bei Stornierung der Anmeldung fallen € 50 Stornogebühr an.


§9 Probenversand
Von den angemeldeten Weinen sind je 2(zwei) Flaschen an die angegebene Adresse zu versenden. Die Ware muss verzollt und frei Haus angeliefert werden. Die Weine müssen zusammen mit dem jeweils im Internet komplett ausgefüllten Weinpass eingereicht werden. Auf eingereichte Proben inkl. Leergut/Verpackung haben die Teilnehmer keinen Rückerstattungs- oder Ersatzanspruch.

§10 Einsendeschluss
Einsendeschluss für die Weine 25.11.2011. Nicht rechtzeitig eingegangene Proben können beim Wettbewerb nicht berücksichtigt werden. Proben werden nicht zurückgeschickt.

§11 Jury/Bewertung
Die Jury setzt sich aus qualifizierten, anerkannten Weinfachleuten zusammen. Die Weine werden blind nach dem PAR-System - internationales 100 Punkte Prüfsystem – verkostet. Vertreter von PWI International werden die Verkostung beobachten. Weinansteller werden nicht zur Verkostungsjury zugelassen.
Die Bewertung der Weine erfolgt entsprechend ihrer Produktkategorie, Herkunft, Qualitätsstufe und Geschmacksrichtung nach dem PAR-Schema. Die Ergebnisse sind einsehbar und werden im internationalen 100 Punkte-Schema dargestellt. Die Auszeichnungen werden in den jeweiligen Kategorien nach erreichter Punktezahl vergeben. Der Veranstalter behält sich vor Sonderpreise zu vergeben.

§12 Logo
Das Logo oder eine andere zuordenbare Kennzeichnung des Veranstalters sowie Auszeichnungen können durch den Teilnehmer in Abstimmung mit dem Veranstalter genutzt werden. Das Eigentum und alle Rechte am Logo und den Auszeichnungen verbleiben in jedem Fall beim Veranstalter. Eine unbefugte Nutzung, Veränderung oder Nachbildung ist nicht gestattet.

§13 Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind der Geschäftssitz des Veranstalters. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§14 Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen
Mit der verbindlichen Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen und die Bewertungsergebnisse rechtsverbindlich anerkannt. Ein Einspruch gegen das Bewertungsergebnis ist nicht zulässig.

§15 Abschließende Bestimmungen
(1) Ausschluss Der Veranstalter kann Teilnehmer insbesondere im Falle unrichtiger oder vorsätzlich falscher Angaben ausschließen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Wettbewerb. Eingereichte Weinproben, deren Anstellungsgebühr nicht bezahlt ist, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. (2) Verwertungsklausel Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass nicht benötigte Proben unentgeltlich im Rahmen nationaler und internationaler Vergleichsverkostungen, zur Schulung und Weiterbildung und zur allgemeinen Förderung der internationalen Weinkultur zum Einsatz kommen.

§16 Veranstalter / Organisatoren

Veranstalter:
PIWI International e.V. vertreten durch den Präsidenten Matthias Wolff
Im Gäßli 22
D-79400 Kandern
Telefon: 0049 170 7947059
Telefax:0049 7626 970322
E-Mail: boew.m.wolff@web.de


Organisator
WINE System AG vertreten durch Gisela Wüstinger
Nußbaumstr. 3
83112 Frasdorf
Tel. 0049 8052 909074
info@winesystem.de
www.winesystem.de

Frasdorf, den 01. Oktober 2011